Nun, definitiv mehr als ein Mechaniker, aber weniger als ein Rechtsanwalt, seien Sie beruhigt. Im Honorar für eine Kreativleistung sind immer zwei Komponenten enthalten: das reine Arbeitshonorar und eine Abgeltung für die Nutzung der Idee, welche die Agentur entwickelt hat. Deshalb ist bei einer zeitbasierten Abrechnung mit unterschiedlichen Stundensätzen je nach Leistung zu kalkulieren.